Die Neugründung eines Betriebsrates im Unternehmen

Hallo Leute,

Diesmal war ich bei einer Besprechung für das Thema „Neugründung eines Betriebsrates im Unternehmen“ dabei. Der Kollege der IG Metall berichtete ausführlich über die Vorteile, Einhaltung alles Fristen und Termine, um einen Betriebsrat im Unternehmen installieren zu können. Dies ist natürlich eine heikle Situation, dem AG mitzuteilen, dass nun ein BR installiert wird. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen, normales und vereinfachtes Wahlverfahren. In großen Betrieben ist immer ein normales Wahlverfahren angedacht, da die Sicherheit gegeben ist. (wegen Klage, etc.) Mindestens 7 Tage (in der Praxis meistens 10 Tage) vor der Betriebsversammlung muss die Einladung zur Betriebsratsversammlung erfolgen. In der Betriebsversammlung muss man die Funktion der BR erklären, die Wahl des Wahlvorstandes und die Wahl des Vorsitzendes des Wahlvorstandes. 7 Wochen hat man danach Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Wer lädt zur Betriebsversammlung? 3 Beschäftigte des Betriebs oder/und die IG Metall. Der Wahlvorstand wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden Beschäftigten gewählt. (egal, wieviel Beschäftigte an der Versammlung teilnehmen); Jedoch eine geringe Wahlbeteiligung bedeutet für den AG, dass der BR von der Mehrheit der Beschäftigten nicht gewollt ist!!!! Die IG Metall hat zu jedem Betrieb ein Zugangsrecht, sobald sie den Nachweis führt, dass es ein Mitglied im Betrieb gibt. IG Metall plant auch gemeinsam mit den Initiatoren den Prozess der BR Wahl. Die Voraussetzung ist, dass eine Vorschlagsliste / Kandidatenliste im Vorfeld erstellt wird. Die Kandidaten, die auf der Liste stehen, werden Mitglied bei der IG Metall. Diese Voraussetzung dient zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen.

LG

LEO

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