Entsendete Arbeitnehmer*innen in der Bauindustrie

Entsendete Arbeitnehmer*innen in der Bauindustrie

Hey Freunde

Heute Mittwoch, den 11.04.18 habe ich die Bekanntschaft mit Marko Tanasic, dem Koordinator für das Projekt „Entsendete Arbeitnehmer“ der Bauindustrie zwischen Slowenien und Deutschland gemacht.

Ich möchte euch dieses Thema etwas näherbringen 

Entsendete Arbeiter in der Bauindustrie auch Du hast Rechte!

Was versteht man unter Entsendung?

Ein entsandter Arbeitnehmer*in ist ein Arbeitnehmer*in, der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen.

So kann beispielsweise ein Dienstleister einen Auftrag in einem anderen Land erhalten und seine Arbeitnehmer dorthin schicken, um den Auftrag auszuführen..

Rechte und Vorschriften betreffend entsandte Arbeitnehmer

Derzeit enthält das EU-Recht eine Reihe verbindlicher Bestimmungen hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die auf entsandte Arbeitnehmer anzuwenden sind,

  • um zu gewährleisten, dass diese Rechte und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU geschützt sind und
  • um „Sozialdumping“, d.h. das Unterbieten von Preisen auf lokalen Märkten durch ausländische Dienstleister, deren Arbeitsstandards niedriger sind, zu vermeiden.

Diese Vorschriften legen fest, dass sich in einen anderen Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer auf eine Reihe von zentralen Rechten berufen können, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten – obwohl sie nach wie vor Beschäftigte des entsendenden Unternehmens sind und somit das Recht dessen Mitgliedstaats maßgebend für sie ist.

Zu den einschlägigen Rechten gehören:

  • Mindestentgeltsätze
  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Die Arbeitgeber können sich jedoch dafür entscheiden, günstigere Arbeitsbedingungen als jene des entsendenden Mitgliedstaats einzuräumen.

Die EU-Rechtsvorschriften geben also einen klaren Rahmen vor, der fairen Wettbewerb und die Wahrung der Rechte von entsandten Arbeitnehmern gewährleistet und bewirkt, dass die Unternehmen wie auch die Arbeitnehmer die Möglichkeiten des Binnenmarktes uneingeschränkt nutzen können

So Leute, genug Infos für heute, jetzt geht’s in die Altstadt von Ljubljana auf ein kühles………

GlG Karl Heinz

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